Das deutsche Gesundheitssystem basiert auf zwei Säulen: der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung. Laut Bundesministerium für Gesundheit sind rund 90 Prozent der Bevölkerung in der GKV versichert – sie bietet für den Großteil einen verlässlichen Gesundheitsschutz (Quelle). Ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist nur für bestimmte Personengruppen möglich. Dazu gehören:
Angestellte mit einem Jahresentgelt über 73.800 Euro brutto pro Jahr. Dabei müssen Angestellte mindestens ein Jahr über der Jahresentgeltgrenze (JAEG) verdienen. Eine Ausnahme bilden Jobwechsel.
Selbstständige sind nicht an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden und können frei zwischen GKV und PKV wählen, sofern sie die Aufnahmebedingungen erfüllen.
Freiberufler sind nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und können daher frei zwischen GKV und PKV wählen, sofern die Voraussetzungen der PKV erfüllt sind.
Beamte können sich in der PKV versichern. Sie erhalten in der Regel Beihilfe vom Dienstherrn und versichern nur den verbleibenden Rest privat, was häufig zu günstigeren Beiträgen führt.
Kinder können grundsätzlich in der PKV versichert werden – unabhängig davon, ob die Eltern selbstständig, angestellt oder Beamte sind. Entscheidend ist jedoch, ob mindestens ein Elternteil privat versichert ist und ob die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die PKV erfüllt sind.
Studenten: bei erster Einschreibung, bei Ende der Familienversicherung oder der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS)
Wichtiger Hinweis: Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Prämie, aber nur maximal bis zum Höchstsatz der gesetzlich Versicherten. Das sind 2026 rund 508 Euro (ohne Pflegepflicht). Beamte und Beamtenanwärter haben statt des Arbeitgeberanteils einen Beihilfeanspruch, der Dienstherr übernimmt dabei einen Anteil der Kosten für die medizinische Versorgung. Sie benötigen deshalb nur eine sogenannte quotierte PKV. Außer den Angestellten tragen alle oben genannten Personengruppen ihre Prämie komplett selbst. Bei Beamten ist aufgrund der Quotierung der Beitrag entsprechend geringer.
Im Jahr 2026 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 77.400 Euro brutto pro Jahr. Die Pflicht zur Prüfung und Entscheidung liegt beim Arbeitgeber. In einem laufenden Beschäftigungsverhältnis muss der Angestellte ein Jahr erfüllen und das folgende Jahr ebenfalls überschreiten, um sich privat versichern zu können. Aber: Durch eine Gehaltserhöhung im laufenden Jahr gilt dieses bereits als „erfüllt“.
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Die private Krankenversicherung kann gegebenenfalls günstiger sein als die gesetzliche Krankenkasse, muss sie aber nicht zwangsläufig. Der Übergang kann sich für diejenigen lohnen, die Wert auf eine Entscheidungsfreiheit in der medizinischen Versorgung legen.
Sinnvoll ist der Wechsel meistens auch für Beamte. Denn durch die Beihilfe-Tarife ist die PKV für sie viel günstiger als die GKV, da der Dienstherr zwischen 50 und 70 Prozent der Kosten für die medizinischen Behandlungen übernimmt.
Bei der PKV werden Rückstellungen gebildet, die die Beiträge im Alter abfedern sollen – hier greift das Prinzip des Kapitaldeckungsverfahrens. Vergleichbar ist dieses Kalkulations- und Finanzierungsverfahren mit einem Sparplan.
Es lohnt sich, früh genug in die private Krankenversicherung zu wechseln. Bis zu welchem Alter sich ein Wechsel lohnt, hängt von den eigenen Wünschen, der individuellen und finanziellen Situation ab. Prinzipiell gilt, dass Personen Anfang/Mitte 40 bei der Auswahl einer privaten Krankenversicherung sehr genau hinschauen sollten.
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Die Versicherten bestimmen innerhalb gewisser Parameter selbst über die Leistungen ihrer privaten Krankenversicherung. Der Basisschutz ist einer gesetzlichen Krankenversicherung ähnlich. Mehr Leistungen bieten Komfort- oder Premiumtarife. Neben der Grundversorgung zählen je nach Tarif folgende Leistungsmerkmale zur PKV:
Wie viel eine private Krankenversicherung kostet, kann nicht pauschalisiert werden. Die Beiträge sind von folgenden Faktoren abhängig: versicherte Leistungen, Alter, Gesundheitszustand und Beruf.
Ein Rechenbeispiel:
Private Verträge
In der privaten Krankenversicherung geht der Versicherte mit dem Versicherer einen privaten Vertrag ein. Auch bei Inanspruchnahme einer ärztlichen Leistung ist ein privater Vertrag notwendig. Versicherte sollten sich vergewissern, was in ihrem Vertrag abgedeckt ist und was nicht. Durch einen Versicherungsvermittler kann die laufende Betreuung garantiert werden.
Gesundheitsprüfung
Wer in die PKV will, muss eine Gesundheitsprüfung ausfüllen. Gibt es gesundheitliche Risiken wie Vorerkrankungen, können die Versicherungen höhere Beiträge verlangen, gewisse Leistungen streichen oder den Antragsteller ganz ablehnen.
Erhöhung der Beiträge
Die Versicherer müssen ihre Beiträge aus wirtschaftlichen Gründen regelmäßig erhöhen. Allerdings bilden private Versicherer Altersrückstellungen, damit diese Anpassungen im Alter abgefedert werden. Auch in der GKV steigen die monatlichen Beiträge in einem ähnlichen Umfang.
Wechsel PKV in gesetzliche Krankenversicherung
Der Wechsel von der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen möglich. Für Selbstständige und Freiberufler ist ein Wechsel nicht mehr oder nur im Falle der Aufgabe der Selbstständigkeit oder Freiberuflichkeit möglich.
Damit Angestellte in die GKV wechseln können, muss ihr Gehalt für einen nicht absehbaren Zeitraum unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung sogar verpflichtend:
Ab dem 55. Lebensjahr wird ein Wechsel normalerweise per Gesetz ausgeschlossen.
Wechsel private Krankenversicherung in gesetzliche über 55
Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist per Gesetz nicht vorgesehen. Es gibt Ausnahmen. Bei Verdienstausfall kann der Übergang in eine Familienversicherung gegebenenfalls möglich sein.
Vorkasse von Rechnungen
Privatpatienten erhalten von dem behandelnden Arzt eine Rechnung. Mit fortschreitender Digitalisierung ist es aber bereits häufig so, dass sie die Rechnung schnell einreichen können und das Geld zum Begleichen der Rechnung zeitnah zurückerhalten.
Elternzeit und Mutterschutz
Verdienen Privatversicherte in Elternzeit oder in Mutterschutz weniger, müssen sie dennoch die gleichen Beiträge wie bei vollem Verdienst weiterzahlen. Teilweise gibt es bereits PKV-Tarife, die kundenfreundlicher gestaltet sind.
Keine Familienversicherung
Im Gegensatz zur GKV gibt es bei der PKV keine kostenlose Familienversicherung. Für jedes Familienmitglied muss der Versicherte eine eigene Prämie zahlen.
Altersvorsorge
Die Altersvorsorge ist nicht zwangsläufig in die PKV mit inbegriffen. Versicherte sollten die Möglichkeiten der Altersvorsorge zu Beginn gut abklären.
Die Auszahlung des Krankentagegeldes ist zeitlich unbegrenzt. Die private Krankenkasse zahlt so lange, bis eine Berufsunfähigkeit feststeht.
Die Erhöhung der Beiträge ist ein normaler Vorgang, zu dem es auch in der GKV kommt. Grundsätzlich löst die Anhebung der Preise ein außerordentliches Kündigungsrecht aus. Damit besteht die Möglichkeit, sich bei einem anderen Versicherer zu versichern.
Der Wechsel zu einem anderen Versicherer sollte allerdings nur im Notfall erfolgen, denn jede Gesundheitsabsicherung, ob privat oder gesetzlich, wird teurer. Was sich jedoch lohnt, ist die Prüfung von sinnvollen Umstellungsmöglichkeiten innerhalb der Gesellschaft. Dabei sollten steuerliche Aspekte, Leistungen, Beitragsrückerstattungen und ähnliches kritisch betrachtet werden.
Der Übergang lohnt sich für diejenigen, die mehr Entscheidungsfreiheit in der medizinischen Versorgung bevorzugen.
Die Kündigungsfrist der GKV beträgt generell zwei Monate zum Monatsende. Kündigen Versicherte beispielsweise im Mai, würde die GKV am 31.07. enden und eine PKV könnte am 01.08. beginnen.
Bei einem sogenannten Statuswechsel von der Versicherungspflicht in die Versicherungsfreiheit kann es sein, dass keine Kündigungsfristen gelten. Dafür gelten aber Fristen, um einer freiwilligen Mitgliedschaft zu widersprechen.
Versicherte können die PKV kündigen. Es muss dann allerdings der Nachweis einer neuen Absicherung im Krankheitsfall vorliegen. Das kann die GKV oder eine andere PKV sein.
Der Wechsel in eine andere PKV ist möglich, aber nicht empfehlenswert. Es kann passieren, dass Versicherte Altersrückstellungen verlieren – auch trotz Mitnahme von portablen Altersrückstellungen zur neuen PKV.Es gibt zudem eine neue Gesundheitsprüfung, neue Zahnstaffeln und eventuell weitere vertragliche Wartezeiten. Aufgrund höheren Alters werden Versicherte vom Beitrag her höher berechnet.
Im PKV-Verband sind rund 40 Versicherungen Mitglied. Doch es gilt nicht nur die richtige Versicherung auszuwählen, sondern auch die Tarife und Leistungen miteinander zu vergleichen. Wir unterstützen Sie gerne beim Vergleich der privaten Krankenversicherungen, damit Sie am Ende auch mit Ihrer Lösung rundum zufrieden und vor allem langfristig gut abgesichert sind. Schließlich begleitet Sie die private Krankenversicherung meistens fürs ganze Leben. Sie entscheiden, welche Leistungen Ihnen wichtig sind.
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