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Risikolebensversicherung

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Das Wichtigste in Kürze

4 gute Gründe, eine Risikolebensversicherung abzuschließen

Kostenfreies Angebot zur Risikolebensversicherung

Passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt:

Leistungen der Risikolebensversicherung

Besteht eine Risikolebensversicherung, zahlt der Versicherer im Todesfall eine vorab festgelegte Summe an die Hinterbliebenen aus. Je nach Variante kann sich die Auszahlungssumme im Laufe der Zeit ändern. Das bedeutet, wenn der Versicherungsfall beispielsweise schon nach zwei Jahren eintritt, zahlt der Versicherer den Hinterbliebenen eine andere Summe aus als nach zehn Jahren.

Versicherte können eine Risikolebensversicherung mit steigender, gleichbleibender oder fallender Todesfallleistung vereinbaren. Bei der Tilgung von Krediten empfiehlt sich die Risikolebensversicherung mit fallender Todesfallleistung. Hier verringert sich die Leistung und damit die Beitragshöhe der Versicherung mit der Zeit, bis sie bei null ankommt und endet. Bei der fallenden Todesfallleistung gibt es zwei Varianten:

  • kontinuierlich fallende Auszahlungssummen
  • „annuitätisch“ fallende Auszahlungssummen. Diese verringern sich zunächst langsam und später schneller.

Steigende Versicherungssummen hingegen gewährleisten eine Anpassung an einen steigenden Lebensstandard oder an die Inflation.

Es ist möglich, die Versicherungssumme anlässlich bestimmter Lebensereignisse, zum Beispiel beim Kauf einer Immobilie, zu erhöhen. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist in diesem Fall nicht notwendig.  

Risikolebensversicherung: Vertragsdauer und Versicherungssumme

Möchten Hauseigentümer mit der Risikolebensversicherung einen Kredit absichern, sollten sie die Versicherungssumme in dessen Höhe wählen. Für die Absicherung von Familienmitgliedern empfiehlt sich üblicherweise eine Versicherungssumme in Höhe ihres Drei- bis Fünffachen Bruttoeinkommens. Nicht alle Versicherer gewähren eine Laufzeitverlängerung. Aus diesem Grund sollte die Vertragslaufzeit lang genug sein, um das Risiko des Versterbens ausreichend abzusichern. Die frühzeitige Kündigung einer Risikolebensversicherung ist wiederum um einiges einfacher.

Die folgenden Faktoren bestimmen unter anderem die Höhe der Versicherungsprämien:

Sind die Beiträge der Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar?

Versicherte können die Prämien für eine Risikolebensversicherung in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwand geltend machen.

  • Allerdings können sie die Aufwendungen nur dann absetzen, wenn sie den Betrag für die Vorsorgeaufwendungen noch nicht durch Krankenversicherungsbeiträge oder ähnliches ausgeschöpft haben.
  • Der Höchstbetrag beträgt in etwa 1.900 Euro für Arbeitnehmer und 2.800 Euro für Selbstständige.
  • Eine einmalige Auszahlung unterliegt nicht der Einkommenssteuer, allerdings kann eine Erbschaftssteuer darauf anfallen.
  • Nicht verheiratete Partner zahlen diese ab 20.000 Euro, Kinder oder Lebenspartner des Versicherten zahlen sie dank der hohen Freibeträge erst ab einer hohen Summe.
  • Mit einer sogenannten Über-Kreuz-Versicherung können Versicherte die Einkommenssteuer umgehen.

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Lebensversicherung: Kündigung und Rückkaufswert

Versicherte können eine Lebensversicherung wie jede andere Versicherung auch kündigen. Durch eine Kündigung haben sie jedoch im Erlebens- oder Todesfall keine Ansprüche mehr auf die Versicherungssumme. Eine Besonderheit besteht allerdings bei der Kapitallebensversicherung und der fondsgebundenen Lebensversicherung: Bei vorzeitiger Kündigung haben Versicherte einen Anspruch auf den Rückkaufswert.

Dieser Rückkaufswert gibt an, wie hoch die Auszahlung bei vorzeitiger Kündigung ausfallen würde, wird vorab vertraglich vereinbart und unterscheidet sich je nach Versicherer. Der Rückkaufswert liegt in den ersten Jahren unter dem Betrag der gezahlten Beiträge. Meistens ergibt sich eine positive Rendite des eingezahlten Kapitals erst nach mehreren Jahren Laufzeit.

Alternativen zur Risikolebensversicherung

Abhängig von dem Ziel, das Versicherte mit dem Abschluss einer Lebensversicherung verfolgen, können sie neben der Risikolebensversicherung auch eine Kapitallebensversicherung oder eine fondsgebundene Lebensversicherung abschließen.

Kapitallebensversicherung

Bei der Kapitallebensversicherung zahlt der Versicherer im Gegensatz zur Risikolebensversicherung die vereinbarte Versicherungssumme in jedem Fall aus – entweder an den Versicherten, wenn er das im Vertrag vereinbarte Auszahlungsalter erreicht, oder im Todesfall an die Angehörigen. Obwohl auch die Kapitalversicherung eine Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall enthält, ist sie als Altersvorsorge aufgrund der kaum vorhandenen Rendite nicht zu empfehlen.

Anders als bei der Risikolebensversicherung, wo die Auszahlungssumme nicht Teil eines normalen Nachlasses ist, sondern als Schenkung gilt, müssen Versicherte bei der Kapitallebensversicherung die Auszahlung versteuern. Wenn der Vertrag aber mindestens zwölf Jahre läuft und die Auszahlung frühestens zu Ihrem 62. Geburtstag stattfindet, müssen sie nur die Hälfte des Betrages versteuern.

Fondsgebundene Lebensversicherung

Mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung bestehen Chancen auf eine gute Rendite. Versicherte können den Fonds selbst bestimmen und entscheiden, ob sie eher risikobewusst oder sicherheitsorientiert investieren möchten. Der Nachteil: Durch die fehlende Kapitalgarantie besteht für sie ein erhöhtes Risiko, da sich die Rendite aus dem Erfolg des Fonds ergibt. Zudem gibt es bei Fondspolicen keine Regelung zu den Abschlusskosten. Diese können deshalb höher ausfallen als bei der Risikolebensversicherung.

Gut zu wissen: Versicherte können in den ersten zehn Jahren nach Abschluss der Risikolebensversicherung diese in eine Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung umwandeln – auch ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Welche Variante der Lebensversicherung zu Ihnen passt, hängt unter anderem von Ihren Zielen und Ihrer Situation ab. Wir beraten Sie auch zu anderen Formen der Altersvorsorge oder Geldanlage.

Häufige Fragen zur Risikolebensversicherung

Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung – geht das?

Versicherer schätzen anhand der Gesundheitsfragen das Sterberisiko ein. Wer eine Risikolebensversicherung abschließen möchte, muss demnach die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Beantworten Versicherte diese unehrlich, kann die Versicherung den Vertrag rückgängig machen oder im schlimmsten Fall die Zahlung im Todesfall verweigern. Jede Gesellschaft weist auf die wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen ausdrücklich hin.

Die Beitragsfreistellung kann eine Alternative zur Kündigung sein. Dabei zahlen Versicherte für einen gewissen vereinbarten Zeitraum keine Beiträge, allerdings entfällt für diese Zeit auch der Versicherungsschutz.

Die Kapitallebensversicherung bietet sowohl die eigene als auch die Absicherung der begünstigten Person, deswegen sind die Beiträge deutlich höher. Die Höhe hängt aber von der Versicherungssumme und vom eigenen Risiko ab. Dazu kommt die Höhe des Sparanteils, den Versicherte individuell festlegen können. Die Risikolebensversicherung ist eine deutlich günstigere Variante. Die Höhe der Beiträge orientieren sich an dem individuellen Risiko, Alter, riskanten Hobbys und an möglichen Vorerkrankungen des Versicherten.

Eine Lebensversicherung ist für jeden sinnvoll, der nach seinem Tod Sicherheit für die Hinterbliebenen schaffen möchte. Interessenten sollten sich vorab Gedanken machen, welche Ziele sie mit der Versicherung anstreben möchten. Unsere Experten ermitteln Ihren persönlichen Bedarf und finden das passende Absicherungs-Konzept für Sie.

Insbesondere Risikolebensversicherungen eignen sich für Personen, die im Fall ihres Todes die finanzielle Versorgung ihrer Angehörigen sicherstellen möchten.

Das können wir für Sie tun

Mit einer Risikolebensversicherung sorgen Sie dafür, dass Ihre Familie oder andere Hinterbliebene im Ernstfall finanziell abgesichert sind. Wir unterstützen Sie dabei, den passenden Schutz zu finden – individuell abgestimmt auf Ihre Lebenssituation und Ihre finanziellen Verpflichtungen. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch.

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