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Berufsunfähigkeitsversicherung für Künstler

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Das Wichtigste in Kürze

Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll für Künstler?

Für die meisten Künstler ist der Gebrauch von Körperteilen essenziell. Ein Unfall oder Erkrankung kann im schlimmsten Fall zu einer Berufsunfähigkeit führen. Die sogenannte Künstlersozialversicherung, auch Künstlersozialkasse (KSK) genannt, ermöglicht freischaffenden Künstlern und Publizisten denselben Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung wie Arbeitnehmern.

  • Voraussetzung für die Versicherungspflicht ist die dauerhafte und erwerbsmäßige Ausübung einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit.
  • Künstler müssen für den Versicherungsschutz ein jährliches Mindesteinkommen von über 3.900 Euro erzielen.
  • Für Künstler und Publizisten, die mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen oder die bereits auf einem anderen Weg sozial abgesichert sind, gilt die Absicherung durch das Künstlersozialversicherungsgesetz nicht (Quelle).

Die Absicherung der Künstlersozialversicherung reicht nicht aus

Genauso wie die gesetzliche Rentenversicherung leistet die Künstlersozialversicherung nur bei einer Erwerbsminderung, nicht bei einer Berufsunfähigkeit. Künstler erhalten die Erwerbsminderungsrente, wenn

  • sie weniger als drei Stunden arbeiten können (vollständige Erwerbsminderungsrente)
  • sie mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten können. In diesem Fall erhalten Künstler eine Teilzeitrente.
  • sie in den letzten fünf Jahren mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt haben.

 

Da die Erwerbsminderungsrente auch im vollständigen Bezug bei nur etwa einem Drittel des letzten Einkommens liegt, entsteht eine Versorgungslücke. Um den gewohnten Lebensstandard fortführen zu können, ist die Ergänzung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.

Wer ist Künstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes?

Im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes sind Personen, die Musik, darstellende oder bildende Kunst schaffen, ausüben oder lehren, Künstler. Als „Publizist“ werden Personen bezeichnet, die als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig sind oder Publizistik lehren. Da dieses Berufsfeld ständigen Veränderungen unterliegt und sich der Begriff des Künstlers oder Publizisten nicht absolut festlegen lässt, gibt es keine gesetzliche Definition. In Zweifelsfällen, beispielsweise für die Abgrenzung zwischen Kunst und Handwerk, ist laut Bundessozialgericht darauf abzustellen, wer in fachkundigen Kreisen als Künstler behandelt sowie anerkannt wird.

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Welche Künstler können ihre Arbeitskraft absichern?

Die Art der künstlerischen Tätigkeit ist ausschlaggebend dafür, ob Künstler eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Künstler, die überwiegend am Schreibtisch tätig sind, können sich in der Regel günstig absichern. Schwieriger wird es für Künstler, die einer körperlichen Tätigkeit nachgehen. Grundsätzlich gilt: Je mehr körperlichen Einsatz eine Tätigkeit erfordert, desto schwieriger wird der Abschluss einer BU.

Diese Künstler können sich leicht versichern

Journalisten, Autoren, Schriftsteller

Fotografen, Mediengestalter

Modedesigner

Musiklehrer

Diese Künstler können sich schwer versichern

Musiker, Sänger, Schauspieler

Tänzer, Trapezkünstler

Kunstmaler

Beispiel für einen Sonderfall: Die BU für Musiker

Musiker können eine Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel nur mit reduzierten Leistungen und hohen Beiträgen oder gar nicht abschließen. Versicherer schätzen das Risiko einer Berufsunfähigkeit infolge einer Sehnenscheidenentzündung, eines Hörschadens, einer neurologischen Erkrankung etc. für diese Personengruppe als besonders hoch ein. Infolgedessen müssen Musiker häufig auf geeignete Alternativen zurückgreifen. Wir beraten Sie gerne.

Weitere Vorteile der Berufsunfähigkeitsversicherung für Künstler

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Wann leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Für alle Berufsgruppen gelten einheitliche Voraussetzungen für den Erhalt einer Berufsunfähigkeitsversicherung:

  • Die BU zahlt eine monatliche Rente, wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich dauerhaft oder für einen längeren Zeitraum (meist sechs Monate oder länger) seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann.
  • Der Versicherte muss die Berufsunfähigkeit durch medizinische Gutachten und Berichte nachweisen.
  • Die genauen Leistungen und Bedingungen hängen vom individuellen Versicherungsvertrag Es ist wichtig, die spezifischen Klauseln und Bedingungen zu prüfen, da sie je nach Versicherer unterschiedlich sein können.
  • Die BU zahlt in der Regel bis zum vertraglich vereinbarten Endalter (häufig bis zum 65. oder 67. Lebensjahr) oder bis zur Genesung und Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit.
  • Manche Verträge enthalten sogenannte “Verweisungsklauseln“, die regeln, ob der Versicherer den Versicherten auf eine andere, zumutbare Tätigkeit verwiesen kann. Versicherte sollten die Versicherungsbedingungen vor Vertragsabschluss aus diesem Grund genau prüfen. 

Was kostet eine BU für Künstler?

Die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung können stark variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Wichtige Einflussfaktoren sind:

  • Alter bei Vertragsabschluss
  • Beruf
  • Gesundheitszustand
  • Raucher/Nichtraucher
  • Versicherungssumme
  • Laufzeit

Rechenbeispiel

Alter: 30 Jahre

Beruf: Fotograf

Nichtraucher

Endalter: 67 Jahre

BU-Rente: 1.500 Euro bei einem Monatsbeitrag ab 90 Euro

Welche Rentenhöhe ist sinnvoll?

Der monatliche Beitrag der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte mindestens die Höhe des durchschnittlichen Monatseinkommens des Künstlers betragen, um die Versorgungslücke im Versicherungsfall zuverlässig und ausreichend zu schließen.

Weiter empfehlen wir, eine Dynamik bei Beiträgen und der Rentenhöhe zu vereinbaren.

Welche Alternativen haben Künstler zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Künstler, die ihre Arbeitskraft gar nicht oder nur zu schlechten Konditionen versichern können, haben einige Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Auch, wenn die Leistungen nicht im gleichen Maße umfassend sind wie bei der BU, können zum Beispiel die Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder die Dread-Disease-Versicherung einen finanziellen Schutz im Falle einer Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit bieten.

Auch die Grundfähigkeitsversicherung kann eine Alternative sein. Sie deckt den Verlust bestimmter grundlegender Fähigkeiten wie Gehen, Sehen, Hören oder Greifen ab. Gerne unterstützen wir Sie bei der Wahl einer geeigneten Alternative.

Das können wir für Sie tun

Sie benötigen Unterstützung bei der Wahl der richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung? Unsere Experten Unterstützen Sie gerne und prüfen für Sie die beste Versicherung für Ihre individuellen Ansprüche und Ihre spezifische Berufsgruppe. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch.

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