Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) verzeichnete für das Jahr 2021 805.000 Arbeitsunfälle. Aber auch im privaten Umfeld – und gerade dort – können Unfälle passieren. Es kommt sogar nirgendwo anders zu so vielen Unfällen wie im Haushalt.
Um für mögliche Schäden abgesichert zu sein, gibt es in Deutschland mit der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung zwei Arten von Unfallversicherungen.
Arbeitnehmer sind einen Großteil des Tages in der Regel über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Für alle, die über keinen gesetzlichen Schutz verfügen, oder sich auch in ihrer Freizeit absichern möchten, eignet sich die private Unfallversicherung.
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Die gesetzliche Unfallversicherung kommt für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und bestimmte Berufskrankheiten auf. Die gesetzliche Unfallversicherung bezieht sich auf:
Nicht versichert sind hingegen:
Die private Unfallversicherung kann die genannten Risiken abdecken. Denn, sie zahlt im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung nicht nur bei Arbeitsunfällen, sondern ebenso bei privaten Unfällen. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann eine geeignete Alternative zur Unfallversicherung darstellen. Sie zahlt dann eine Rente, wenn Versicherte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.
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Bei den genannten Ausnahmen sind unter Umständen Sondertarife notwendig.
Prinzipiell gilt für die private Unfallversicherung der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass Versicherte die Leistungen ihres Vertrages frei wählen können. Dadurch können sie genau die Risiken abdecken, die ihnen wichtig sind und nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherbar sind.
Vorab vereinbaren Versicherte einen Beitrag, den ihnen der Versicherer im Schadensfall auszahlt. Wie hoch dieser Beitrag ausfällt, hängt unter anderem von der Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung ab. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Auszahlung einer Unfallrente festzulegen, die ihnen der Versicherer im Schadensfall monatlich auszahlt. Eine Kombination aus Einmalzahlung und monatlicher Unfallrente ist ebenfalls möglich. Weitere Fakten zu den Leistungen der privaten Unfallversicherung:
Auszahlung der Hauptleistung
Es dauert in der Regel etwas, bis die Unfallversicherung Ihnen die Hauptleistungen auszahlt, weil sie abwartet, wie der Heilungsprozess verläuft. Erst wenn dieser abgeschlossen ist, kann der Versicherer den Personenschaden und den Invaliditätsgrad einschätzen.
Invaliditätsleistung
Die Invaliditätsleistung gehört zu den Leistungsarten der Unfallversicherung. Der Versicherer zahlt sie aus, wenn der Versicherte durch einen Unfall körperlich oder geistig beeinträchtigt ist.
Übergangsleistung
Versicherte erhalten eine Übergangsleistung, wenn sie sechs Monate nach einem Unfall noch immer zu mindestens 50 Prozent körperlich oder geistig beeinträchtigt sind.
Tagegeld
Wenn sich Versicherte in ärztlicher Behandlung befinden und ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen können, erhalten sie vom Versicherer ein Tagegeld.
Krankenhaustagegeld
Befinden sich Versicherte aufgrund eines Unfalls in vollstationärer Behandlung, zahlt ihnen der Versicherer ein Krankenhaustagegeld in vertraglich festgelegter Höhe aus.
Todesfallleistung
Verstirbt der Versicherungsnehmer, zahlt der Versicherer eine vereinbarte Todesfallleistung an die Angehörigen aus.
Laut einer Studie des Robert-Koch-Institutes sind Unfallverletzungen eine der größten Gesundheitsgefahren für Kinder und Jugendliche in Deutschland. Jedes achte verunfallte Kind verbrachte sogar mindestens eine Nacht im Krankenhaus. Die meisten Unfällen passieren im privaten Umfeld und nicht im Kindergarten oder in der Schule, wo sie durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind.
Eine private Unfallversicherung hingegen bietet Schutz für Freizeitaktivitäten der Kinder, zum Beispiel auf dem Spielplatz, im Sportverein oder auf der Straße. Sie springt außerdem ein, wenn Kinder durch einen Unfall dauerhafte Gesundheitsschäden davontragen.
Die Auszahlung erfolgt in der Regel, wenn man regulär in Rente geht – also häufig im Alter von 67 Jahren. Möglich ist aber auch bei vielen Verträgen, die Auszahlung ab 62 oder gar 60 Jahren beginnen zu lassen. Bei vielen aufgeschobenen Rentenarten kann sich der Bezieher zwischen einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung entscheiden. Wird das gesamte Geld auf einmal ausbezahlt, sollten Bezieher mit höheren Steuern rechnen.
Als Grundsumme für die private Unfallversicherung empfiehlt sich das Zwei- bis Dreifache Ihres Brutto-Jahreseinkommens. Der Versicherer zahlt diese Summe in Abhängigkeit zur Höhe der Invalidität aus.
Beispiel: Wenn Sie sich zum Beispiel über 100. 000 Euro versichern und durch einen Unfall zu 50 Prozent schwerbehindert sind, erhalten Sie 50.000 Euro von Ihrer privaten Unfallversicherung.
Sie sollten die Todesfallleistung hoch genug wählen, damit Ihre Angehörigen zum Beispiel die Bestattung bezahlen können. Für die langfristige Versorgung Ihrer Angehörigen im Todesfall durch einen Unfall bietet sich zusätzlich eine Risikolebensversicherung an.
In der Gliedertaxe ist festgelegt, welche Verletzungen mit welchem Invaliditätsgrad korrespondiert. Je höher der Invaliditätsgrad – also je schwerwiegender die Verletzungen –, desto höher wird Ihr Finanzbedarf ausfallen. Besonders bei hohen Invaliditätsgraden erscheint die ausgezahlte Kapitalabfindung sehr gering im Vergleich zum erlittenen Verlust und den daraus resultierenden finanziellen Folgen. Die Höhe der Versicherungssumme sollte sich an Ihrem Alter orientieren – je jünger Sie sind, desto länger leben Sie im Fall eines Unfalls mit den Folgen.
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