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Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte

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Das Wichtigste in Kürze

Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte als sinnvolle Ergänzung

Ärzte tragen nicht nur eine große Verantwortung, sondern sind auch hohen Belastungen und einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt. Die körperliche und mentale Anstrengung während Operationen, lange Schichtdienste und Infektionsgefahren erhöhen das Risiko von gesundheitlichen Problemen.

Im Falle einer Berufsunfähigkeit können Ärzte ihre Praxis nicht mehr ausüben und stehen vor finanziellen Herausforderungen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung bildet eine sinnvolle Ergänzung zur Versorgung durch das Versorgungswerk.

Wie sind Ärzte abgesichert?

Als Angehörige der sogenannten Kammerberufe profitieren Ärzte von der grundlegenden Absicherung durch das ärztliche Versorgungswerk. Allerdings greifen die Leistungen des berufsständischen Berufsunfähigkeitsschutzes nur unter bestimmten Voraussetzungen:

 

  • Der Arzt stellt jegliche ärztliche Tätigkeit ein. Das bedeutet: Wäre ein Arzt noch in der Lage, einen ärztlichen Beruf beispielsweise in der Verwaltung, Wissenschaft oder Forschung auszuüben, bekäme er keine Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk.
  • Erst, wenn ein Arzt seiner Tätigkeit zu 100 Prozent nicht mehr nachkommen kann, zahlt das Versorgungswerk einen monatlichen Betrag.
  • Die Höhe der Leistung orientiert sich meistens an den bisher eingezahlten Beiträgen.
  • Der Arzt stellt einen Antrag auf Gewährung der Berufsunfähigkeitsrente.

 

Ein antragstellender Arzt muss alle genannten Bedingungen müssen erfüllen, um eine Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten. Im Leistungsfall ist die Rentenhöhe abhängig von seinem Einkommen oder den gezahlten Beiträgen.

Wann eine Berufsunfähigkeit eintritt, wird durch das Versicherungsvertragsgesetz einheitlich für alle Berufsgruppen geregelt. Im Allgemeinen wird ein Arzt als berufsunfähig betrachtet, wenn er aufgrund von Krankheit oder Verletzung seine ärztlichen Aufgaben dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Die Feststellung der Berufsunfähigkeit erfolgt in der Regel durch medizinische Gutachten und ärztliche Untersuchungen, die den Gesundheitszustand und die Arbeitsfähigkeit des betroffenen Arztes bewerten.

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Versorgungswerk vs. BU: die Leistungen im Vergleich

Berufsständisches Versorgungswerk Berufsunfähigkeitsversicherung
Leistung, wenn Antragssteller seine berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.
Leistung, wenn der Versicherte min. 50 Prozent seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr ausüben kann
Zur Prüfung zählt nicht nur die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, sondern auch alle beruflichen Tätigkeiten des beruflichen Werdegangs
Prüfung der zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit
Teilweise ist die Versorgung nur bis zum 63. Lebensjahr möglich.
Die BU leistet bis zum 67. Lebensjahr.
Die Höhe der Rente ist abhängig von den eingezahlten Beiträgen.
Der Versicherte kann eine individuelle Rentenhöhe vereinbaren.
Die Versorgung richtet sich nach Bundesland und Versorgungswerk.
Die Versorgung ist unabhängig von Bundesland und Versorgungswerk.
keine Infektionsklausel
Infektionsklausel
Der Betroffene muss die Berufstätigkeit vollständig aufgeben.
Die Auflösung eines Arbeitsvertrags oder die Auflösung einer Praxis ist nicht notwendig.

Was leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Mediziner?

Grundsätzlich sind die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung für alle Berufsgruppen einheitlich.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte

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Wichtige Klauseln für Ärzte

Infektionsschutzklausel

Die Infektionsschutzklausel in den Versicherungsbedingungen einer BU-Versicherung sorgt dafür, dass der Nachweis eines BU-Leistungsanspruchs erleichtert wird, wenn ein Arzt oder Zahnarzt aufgrund des Infektionsschutzgesetzes ein Tätigkeitsverbot für bestimmte Teiltätigkeiten seines Berufes auferlegt bekommt. Ein Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz kann vor allem Ärztinnen, Zahnärzte oder Pflegepersonal treffen, aber auch andere Berufsgruppen.

Verzicht auf abstrakte Verweisung

Der Verzicht auf abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte bedeutet, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit die Versicherung nicht auf eine alternative Tätigkeit außerhalb des ärztlichen Berufs verweisen kann, um die Zahlung von Leistungen zu verweigern. Stattdessen muss die Versicherung die Berufsunfähigkeit des Arztes gemäß den vereinbarten Bedingungen der Police anerkennen und die entsprechenden Leistungen erbringen.

Umorganisationsklausel

Die Umorganisationsklausel soll sowohl dem Versicherungsnehmer als auch der Versicherungsgesellschaft Flexibilität bieten. Sie ermöglicht es dem Arzt, seine berufliche Situation neu zu gestalten und alternative Beschäftigungsmöglichkeiten zu prüfen. Die Versicherungsgesellschaft hat die Möglichkeit, die finanzielle Belastung durch Leistungszahlungen zu reduzieren, falls eine Umorganisationsmaßnahme erfolgreich ist und der Arzt wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen kann.

Dienstunfähigkeitsklausel für Amtsärzte

Die Dienstunfähigkeitsklausel für Amtsärzte in der Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht sich auf eine spezifische Regelung, die im Versicherungsvertrag festgelegt ist und die Bedingungen für den Anspruch auf Leistungen im Falle der Dienstunfähigkeit eines Amtsarztes definiert. Sie bietet Amtsärzten eine gewisse Sicherheit, da sie im Falle der Dienstunfähigkeit weiterhin finanziell abgesichert sind – selbst, wenn sie möglicherweise in der Lage sind, eine andere ärztliche Tätigkeit auszuüben, die nicht mit ihrem spezifischen Amt verbunden ist.

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte?

Grundsätzlich hängen die Kosten für die Berufsunfähigkeitsversicherung von Ärzten und Zahnärzten von vielen verschieden Faktoren ab, zum Beispiel:

  • der Höhe der BU-Rente
  • der Gesundheitszustand
  • der Vertragsdauer
  • Raucher- und Nachtraucher-Status
  • dem Alter bei Vertragsabschluss
  • Gefahren im Beruf und Freizeit
  • optionale Klauseln

Kostenbeispiel für eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Alter bei Abschluss: 35

Renteneintritt / Endalter: 67 Jahre

Berufsspezifikation: Chirurg

BU-Rente: 1.000 Euro bei einem Monatsbeitrag ab 37,35 Euro

BU-Rente: 1.500 Euro bei einem Monatsbeitrag ab 56,52 Euro

BU-Rente: 2.000 Euro bei einem Monatsbeitrag ab 74,10 Euro

Wichtiger Hinweis: Auch bei einer Berufsunfähigkeit für Ärzte und Ärztinnen gilt: Je früher sie abgeschlossen wird, desto geringer ist das Risiko aufgrund von Erkrankungen Ausschlüsse (mögliche Erkrankungen werden vom Versicherungsschutz ausgenommen), Risikozuschläge oder gar eine Ablehnung zu erhalten. Da mit dem Alter das Risiko einer Berufsunfähigkeit steigt, ist in der Regel auch der Beitrag mit steigendem Alter höher. Für junge Medizinstudenten lohnt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung daher besonders.

Darauf sollten Ärzte bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten

Verzicht auf abstrakte Verweisung

Ärzte sollten darauf achten, dass die abstrakte Verweisung in ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeschlossen ist. Anderenfalls könnten sie gezwungen sein, einen anderen Beruf anzunehmen. Das gilt auch, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Verletzung nicht mehr in ihrem spezifischen medizinischen Bereich arbeiten können.

Besonders niedergelassene Ärzte sollten auf die Umorganisationsklausel in den Versicherungsbedingungen achten. Idealerweise verzichten Versicherungsunternehmen bei einer Berufsunfähigkeit auf die Prüfung einer Umorganisation.

Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes können Behörden Ärzten ihre Tätigkeit untersagen, wenn ein Ansteckungsrisiko vorliegt. Durch die Infektionsklausel im Versicherungsvertrag gilt der betroffene Arzt als berufsunfähig – auch, wenn er noch seiner Arbeit nachgehen könnte. Deswegen gehört die Infektionsklausel in den Vertrag.

Im Allgemeinen ist es ratsam, eine Versicherungszeit zu wählen, die bis zum geplanten Renteneintrittsalter oder darüber hinausreicht. Erst dann sind Versicherte im Falle einer Berufsunfähigkeit langfristig abgesichert.

Da sich die Lebensumstände im Laufe der Zeit ändern können, sollten vor allem junge Versicherte auf die Nachversicherungsbedingungen und die Nachversicherungsgarantie, insbesondere auf die Höhe und das höchstmögliche Alter zur möglichen Nachversicherung achten. Durch diese Option können sie ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung entsprechend anpassen, um weiterhin angemessen abgesichert zu sein.

Das Fachgebiet ist bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte wichtig, da es Einfluss auf die Risikobewertung und die Beitragshöhe haben kann. Bestimmte Fachgebiete könnten mit höheren Risiken für Berufsunfähigkeit verbunden sein als andere. Daher kann es sein, dass Versicherer unterschiedliche Prämien je nach Fachgebiet anbieten.

Mit der Berufsunfähigkeit fehlt in der Regel auch die Grundlage, eine ausreichende Altersvorsorge. Eine zusätzliche private Altersvorsorge ist daher dringend anzuraten. Unsere Experten beraten Sie gerne.

Es mag verlockend sein, bei der BU durch eine geringere Rente oder eine kürzere Laufzeit Geld zu sparen. Doch es ist ratsam, von Anfang an eine vernünftige Absicherung abzuschließen. Denn der Schock bei einer späteren Verlängerung kann aufgrund höherer Kosten oder eines verschlechterten Gesundheitszustands groß sein.

Diese Anbieter empfehlen wir Medizinern bei der Wahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Insbesondere bei der Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die individuelle Situation entscheidend. Es gibt auf dem Markt verschiedene Anbieter, die sich auf die Berufsgruppe der Ärzte spezialisiert haben.

Wir empfehlen folgende Anbieter:

  • Alte Leipziger
  • HDI
  • Baloise
  • SwissLife

Welche Alternativen haben Ärzte zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung können Ärzte und Zahnärzte ihre Vorsorge auch mit anderen Versicherungen kombinieren.

Durch die Dread-Disease-Versicherung haben Ärzte zum Beispiel die Möglichkeit, bestimmte schwere Krankheiten abzusichern. Ein umfassenderer Schutz besteht allerdings durch die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Eine private Unfallversicherung bietet finanzielle Leistungen im Falle von Unfällen. Im Gegensatz zur BU deckt sie jedoch ausschließlich Unfallursachen ab und nicht andere Ursachen der Berufsunfähigkeit wie Krankheiten oder psychische Erkrankungen.

Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Anwälte

Ist die Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit während des BU-Bezugs möglich?

Die Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit während des Bezuges der Berufsunfähigkeitsrente ist unzulässig. Wichtig ist, dass unter den Begriff der „ärztlichen Tätigkeit“ unter anderem auch ärztliche Schreibtischtätigkeiten, Gutachtertätigkeiten, die Erteilung von medizinischem Unterricht bei Krankenpflegepersonal oder wissenschaftliche Tätigkeiten im medizinischen Bereich fallen.

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte besteht kaum ein Unterschied zu anderen Berufen. Unterschiede zeigen sich allenfalls bei den verschiedenen medizinischen Fachgruppen.

Der frühe Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfiehlt sich auch für Ärzte, um im Ernstfall ausreichend abgesichert zu sein. Für junge Medizinstudenten lohnt sich der frühe Abschluss der BU besonders.

Die wichtigsten Versicherungen für Ärzte sind unter anderem die Berufshaftpflichtversicherungen, Privathaftpflichtversicherungen und Krankenversicherungen. Optional können diese Absicherungen durch Unfallversicherungen, Rechtsschutzversicherungen, Rentenversicherungen und die Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt werden.

Wie hoch die Berufsunfähigkeitsrente sein sollte, hängt immer von den monatlichen Ausgaben und dem individuellen Lebensstandard ab. Wir empfehlen, mindestens 60 Prozent des aktuellen Bruttoeinkommens abzusichern.

Das können wir für Sie tun

Sie benötigen Unterstützung bei der Wahl der richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung? Unsere Experten Unterstützen Sie gerne und prüfen für Sie die beste Versicherung für Ihre individuellen Ansprüche und Ihre Berufsspezifikation. 

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