Studenten sind häufig nur unzureichend abgesichert. Bei einem krankheitsbedingten Ausfall erhalten sie zwar weiterhin die BAföG-Zahlungen, die Lohnfortzahlung im Nebenjob endet allerdings in der Regel nach maximal sechs Wochen.
Während Arbeitnehmer, Auszubildende und Bezieher von Arbeitslosengeld I nach diesem Zeitraum einen Anspruch auf Krankengeld haben, erhalten Studenten diese Leistung der gesetzlichen Krankenkasse nicht (Quelle).
Auch eine Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung ist für Studenten nur unter bestimmten Bedingungen vorgesehen. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass der Antragsteller eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren erfüllt haben muss, wovon er mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben muss.
Ohne zusätzliche private Versicherungen, wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung, können finanzielle Risiken bei schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Unfällen erheblich sein.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung greift, wenn ein Student aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung berufsunfähig ist. Eine Berufsunfähigkeit liegt bei Studenten dann vor, wenn sie ihr Studium für mindestens sechs Monate nur noch zu weniger als 50 Prozent ausüben können. Für ein Vollzeitstudium bedeutet das, dass ein Student nur noch weniger als 20 Stunden in der Woche studieren kann.
Da Studenten noch keinen festen Beruf ausüben, beziehen sich viele BU-Versicherungen auf den angestrebten oder vor dem Studium ausgeübten Beruf. Die Versicherung zahlt also auch, wenn ein Student aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung diesen Beruf nach dem Studium nicht ausüben kann.
Ein ärztliches Gutachten muss die gesundheitliche Beeinträchtigung bestätigen und bescheinigen, dass der Student seinen Studiengang nicht fortsetzen oder den zukünftigen Beruf nicht ausüben kann.
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Bei der Absicherung von dualen Studenten ist die primäre Tätigkeit ausschlaggebend. Überwiegen die Wochenstunden der studentischen Tätigkeit, zieht der Versicherer die Tätigkeit als Student als Grundlage für die Absicherung heran. Überwiegen die Arbeitsstunden im Betrieb, zählt die Versicherte Person als Arbeitnehmer; der Versicherer orientiert sich dann an der beruflichen Tätigkeit im Unternehmen. Die direkte Absprache eines Maklers mit der Versicherungsgesellschaft kann hilfreich sein, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung rechtssicher abzuschließen.
Dennis Jörißen, Experte für Berufsunfähigkeitsversicherungen
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Prinzipiell gilt: Je jünger, desto günstiger sind die Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung. Jedoch können die Kosten der BU für Studenten variieren und von verschiedenen Faktoren abhängen, wie:
Um eine auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Versicherung zu finden, ist es ratsam, verschiedene Angebote zu vergleichen. Wir unterstützen Sie gerne dabei.
Rechenbeispiel
Alter: 25 Jahre
Studium: Master Wirtschaftsingenieurwesen
Endalter: 67. Jahre
BU-Rente: 500 Euro
Kosten: ab 40 Euro pro Monat
Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung
Viele BU-Versicherungen verzichten auf die sogenannte abstrakte Verweisung. Demnach zahlt die Versicherung auch dann, wenn ein Student theoretisch eine andere Tätigkeit beziehungsweise einen anderen Studiengang ausüben könnte.
Der Zusatz „Verzicht auf konkrete Verweisung“ in den Vertragsbestimmungen gewährleistet, dass der Versicherer weiterhin eine Rente auszahlt, auch wenn der Student eine andere Tätigkeit wieder aufnimmt. Es ist wichtig, auf diese Passagen vor Vertragsabschluss zu achten.
Die Nachversicherungsgarantie gewährleistet die Erhöhung der BU-Rente
Mit dem Eintritt in das Berufsleben verändern sich die monatlichen Ausgaben und das Einkommen. Enthält der Versicherungsvertrag eine sogenannte Nachversicherungsgarantie, können Berufseinsteiger ihre Rente nach oben und an den Absicherungsbedarf anpassen. Das Prozedere ist zum Beispiel auch im Zuge einer Gehaltserhöhung möglich. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist dafür in der Regel nicht notwendig.
Wechsel des Studiengangs hat keine Auswirkungen
Ein Studiengangwechsel hat keine Auswirkungen auf den BU-Tarif. Jedoch enthalten manche Tarife eine Klausel, dass der Abschluss einer BU für den jeweiligen Studenten an das Studienfach gekoppelt ist. Eine Prüfung der Vertragsbedingungen ist immer empfehlenswert.
Keine Nachmeldung des Berufs erforderlich
Nach Abschluss des Studiums, muss der Versicherte seinen Beruf nicht nachmelden. Er ist somit für die gesamte Versicherungszeit als Student und damit günstig abgesichert.
Studenten haben mehrere Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung, um sich gegen finanzielle Risiken durch Krankheit oder Unfall abzusichern. Jedoch enthalten die meisten Versicherungen keinen gleichwertigen Schutz wie die BU und bieten gegebenenfalls eher eine Ergänzung.
Eine private Unfallversicherung bietet Schutz bei dauerhaften körperlichen Schäden durch Unfälle. Sie zahlt vertragsabhängig eine einmalige Kapitalleistung oder eine monatliche Rente. Jedoch beruht nur ein Bruchteil der BU-Fälle auf Unfällen. Erkrankungen der Psyche oder des Skeletts sind die häufigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeit.
Die Dread-Disease-Versicherung zahlt eine Einmalzahlung bei der Diagnose einer bestimmten schweren Krankheit und bietet finanzielle Unterstützung bei den unmittelbaren Kosten und Einkommensverlusten durch diese.
Es ist ratsam, die persönliche Situation und die individuellen Bedürfnisse sorgfältig zu prüfen, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten. Wir unterstützen Sie gerne dabei.
Unsere unabhängigen Experten finden gemeinsam mit Ihnen den Tarif, der am besten zu Ihnen und Ihren Anforderungen passt. Vereinbaren Sie dafür ein unverbindliches Beratungsgespräch.
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